Strafverteidigung in München und Rosenheim

Sexuelle Nötigung

Sexuelle Nötigung ist eine gravierende Straftat im deutschen Strafrecht, die schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn Sie beschuldigt werden, sexuelle Nötigung begangen zu haben, ist eine kompetente rechtliche Beratung und Verteidigung unverzichtbar. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige über sexuelle Nötigung, die relevanten rechtlichen Grundlagen und die möglichen Konsequenzen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen erfahrene Unterstützung und professionelle Verteidigung in Ihrem Strafverfahren.

Was ist sexuelle Nötigung?

Sexuelle Nötigung umfasst den Einsatz von Drohungen oder Zwang, um eine Person zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Merkmale sind:

  • Definition der sexuellen Nötigung (§ 177 StGB): Sexuelle Nötigung liegt vor, wenn jemand wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt und der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern. wenn diese Person nicht in der Lage ist Diese Tatbestände sind im § 177 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.
  • Unterschied zur Vergewaltigung: Während sexuelle Nötigung auch ohne körperliche Gewalt erfolgen kann, erfordert die Vergewaltigung nach § 177 Abs. 1 StGB eine körperliche Zwangsanwendung. Beide Tatbestände können jedoch ähnliche rechtliche Konsequenzen haben.

Rechtliche Konsequenzen der sexuellen Nötigung

Die rechtlichen Konsequenzen einer sexuellen Nötigung sind erheblich und umfassen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Aspekte:

  • Strafrahmen: Nach § 177 StGB kann sexuelle Nötigung mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Der genaue Strafrahmen hängt von der Schwere der Tat und den Umständen des Einzelfalls ab.
  • Strafverschärfung: Besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung, wie wiederholte Nötigungen oder Nötigungen mit besonders schwerwiegenden Folgen, können zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren führen.
  • Zivilrechtliche Ansprüche: Opfer der sexuellen Nötigung können neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Dies kann zu zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Täter führen.

Fazit: Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung eines spezialisierten Strafverteidigers!

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung und rechtliche Beratung, wenn Sie in einem Verfahren wegen sexueller Nötigung angeklagt sind:

  • Rechtliche Beratung: Wir bieten Ihnen eine ausführliche Beratung über Ihre Rechte und die rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Anklage wegen sexueller Nötigung. Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ihre Interessen zu schützen und die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen.
  • Verfahrensvertretung: Wir vertreten Sie engagiert vor Gericht und setzen sich dafür ein, die Strafe zu minimieren und Ihre Verteidigung optimal zu gestalten.
  • Beweiserhebung: Wir unterstützen Sie bei der Sammlung und Präsentation aller relevanten Beweise, um Ihre Unschuld zu beweisen oder mildernde Umstände darzulegen.
  • Strategische Verteidigung: Wir analysieren die Beweislage und die Umstände Ihrer Tat, um mögliche Schwachstellen in der Anklage zu identifizieren und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

 

Haben Sie Fragen zum Thema sexuelle Nötigung oder benötigen Sie Unterstützung in einem entsprechenden Strafverfahren? Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und eine faire Behandlung sicherzustellen.

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