Strafverteidigung in München und Rosenheim
Kinderpornographie
Der Vorwurf der Kinderpornografie zählt zu den schwerwiegendsten Anschuldigungen im deutschen Strafrecht und kann erhebliche strafrechtliche sowie persönliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Sie beschuldigt werden, im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten gehandelt zu haben, ist es entscheidend, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die rechtlichen Aspekte der Kinderpornografie und die möglichen Folgen einer Verurteilung.
Was versteht man unter Kinderpornografie?
Kinderpornografie umfasst gemäß § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) jegliche Darstellung, die sexuelle Handlungen von, mit oder vor Kindern (Personen unter 14 Jahren) zeigt oder beschreibt. Dies umfasst sowohl Bild- als auch Videomaterial sowie computergenerierte Darstellungen und Schriften. Die bloße Darstellung reicht bereits aus, wenn sie den Eindruck erweckt, dass es sich um reale Handlungen handelt.
Es gibt verschiedene Handlungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie, die strafrechtlich verfolgt werden:
- Herstellung: Die Produktion von kinderpornografischem Material ist verboten und wird besonders schwer bestraft.
- Verbreitung: Das Verbreiten oder öffentlich Zugänglichmachen von kinderpornografischem Material, auch durch digitale Medien, ist eine Straftat.
- Erwerb und Besitz: Bereits der Versuch des Erwerbs oder der Besitz von kinderpornografischem Material ist strafbar.
- Ansehen oder Abrufen: Auch das bloße Ansehen oder Herunterladen von kinderpornografischen Darstellungen kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Rechtliche Konsequenzen
Die Strafbarkeit im Bereich der Kinderpornografie ist breit gefächert und die möglichen Strafen variieren je nach Schwere des Vorwurfs:
- Freiheitsstrafe: Der Besitz von Kinderpornografie wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren bestraft. Untersuchung und Hausdurchsuchungen: Bei Verdacht auf Kinderpornografie führt die Staatsanwaltschaft in der Regel umgehend Durchsuchungen durch und beschlagnahmt Computer, Smartphones und andere Speichermedien. Dies kann zu erheblichen Eingriffen in die Privatsphäre führen.
- Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis: Eine Verurteilung wegen Kinderpornografie führt in der Regel zu einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis, was langfristige Auswirkungen auf das Berufsleben und das persönliche Ansehen haben kann.
- Zivilrechtliche Folgen: Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können auch zivilrechtliche Ansprüche, etwa auf Schadensersatz, geltend gemacht werden, insbesondere wenn Dritte durch die Taten geschädigt wurden.
Fazit: Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung eines spezialisierten Strafverteidigers!
Als erfahrene Strafverteidiger bieten wir Ihnen kompetente Beratung und Verteidigung, wenn Sie wegen Kinderpornografie angeklagt sind:
- Individuelle Rechtsberatung: Wir klären Sie über die rechtlichen Grundlagen und die möglichen Konsequenzen einer Anklage auf und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren: Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Jella von Wiarda begleitet Sie durch das gesamte Ermittlungsverfahren, steht Ihnen bei Vernehmungen zur Seite und setzt sich dafür ein, Ihre Rechte zu schützen.
- Gerichtliche Vertretung: Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, verteidigen wir Sie engagiert vor Gericht und arbeiten daran, eine Einstellung des Verfahrens oder eine möglichst milde Strafe zu erreichen.
- Berufung und Revision: Bei einer Verurteilung unterstützen wir Sie auch bei der Einlegung von Berufung oder Revision, um das Urteil anzufechten und eine neue Bewertung zu erreichen.
Wenn Sie mit dem Vorwurf der Kinderpornografie konfrontiert sind, ist es entscheidend, schnell zu handeln und sich von einem erfahrenen Strafverteidiger unterstützen zu lassen. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Ihnen eine effektive Verteidigung zu bieten.