Strafverteidigung in München und Rosenheim

Internetstraftaten im Sexualstrafrecht

Internetstraftaten im Sexualstrafrecht sind ein wachsendes Problem und betreffen sowohl die Verbreitung von illegalem Material als auch sexuelle Übergriffe im digitalen Raum. Diese Straftaten können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben, einschließlich hoher Geldstrafen und langjähriger Freiheitsstrafen. Wenn Sie wegen einer Sexualstraftat im Internet beschuldigt werden, ist es wichtig, die rechtlichen Hintergründe zu verstehen und sich schnellstmöglich an einen erfahrenen Strafverteidiger zu wenden. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die verschiedenen Arten von Internetstraftaten im Sexualstrafrecht und die möglichen Folgen einer Verurteilung.

Was sind Internetstraftaten im Sexualstrafrecht?

Internetstraftaten im Sexualstrafrecht umfassen eine Vielzahl von Verhaltensweisen, die über das Internet oder digitale Plattformen begangen werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie: Das Anbieten, Verbreiten und der Besitz von kinderpornografischem Material über das Internet sind strafbar gemäß 184b StGB. Auch das bloße Betrachten von solchem Material kann als Straftat gewertet werden.
  • Cybergrooming: Das gezielte Ansprechen von Minderjährigen im Internet mit der Absicht, sexuelle Kontakte anzubahnen, ist nach 176b StGB strafbar. Hierzu zählt auch der Versuch, das Vertrauen eines Kindes zu gewinnen, um es zu sexuellen Handlungen zu verleiten.
  • Verbreitung von Jugendpornografie: Das Verbreiten, Zugänglichmachen oder Besitzen von pornografischen Inhalten, die sexuelle Handlungen von oder an Jugendlichen darstellen, ist nach 184c StGB ebenfalls verboten.
  • Sextortion (Sexuelle Erpressung): Hierbei handelt es sich um eine Erpressung, bei der der Täter versucht, durch Drohung mit der Veröffentlichung von intimen Bildern oder Videos eine andere Person zu sexuellen Handlungen oder Erpressungszahlungen zu zwingen.
  • Veröffentlichung privater Bilder ohne Einwilligung (Revenge Porn): Die Veröffentlichung oder Verbreitung intimer Bilder oder Videos ohne die Zustimmung der abgebildeten Person kann als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach 201a StGB geahndet werden.

Rechtliche Konsequenzen von Internetstraftaten im Sexualstrafrecht

Die rechtlichen Konsequenzen für Sexualstraftaten im Internet können schwerwiegend sein und reichen von Geldstrafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen. Die genaue Strafe hängt von der Art der Straftat und dem Umfang der Tat ab:

  • Freiheitsstrafe und Geldstrafe: Straftaten wie die Verbreitung von Kinderpornografie werden mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren bestraft. Cybergrooming wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Sextortion kann ebenfalls zu hohen Freiheitsstrafen führen, insbesondere wenn es zu einem Zwang zu sexuellen Handlungen kommt.
  • Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis: Eine Verurteilung wegen einer Internetstraftat im Sexualstrafrecht führt in der Regel zu einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis, was negative Auswirkungen auf das Berufsleben und soziale Umfeld haben kann.
  • Langfristige Überwachungsmaßnahmen: Bei besonders schweren Fällen kann das Gericht langfristige Überwachungsmaßnahmen anordnen, wie etwa die Meldepflicht bei der Polizei oder ein Kontaktverbot zu bestimmten Personen.
  • Zivilrechtliche Konsequenzen: Neben den strafrechtlichen Folgen können auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld entstehen, insbesondere wenn das Opfer durch die Straftat erheblichen Schaden erlitten hat.

Fazit: Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung eines spezialisierten Strafverteidigers!

Als erfahrene Strafverteidiger unterstützen wir Sie umfassend, wenn Sie wegen einer Internetstraftat im Sexualstrafrecht angeklagt sind:

  • Individuelle Verteidigungsstrategie: Wir analysieren Ihren Fall genau und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um die bestmögliche Lösung zu erzielen.
  • Unterstützung im Ermittlungsverfahren: Wir begleiten Sie durch das gesamte Ermittlungsverfahren und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt werden.
  • Verteidigung vor Gericht: Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, vertreten wir Sie engagiert und setzen uns dafür ein, dass Ihre Seite gehört wird und die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden.
  • Beratung zu Berufung und Revision: Falls erforderlich, beraten wir Sie auch zu möglichen Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision, um gegen ein Urteil vorzugehen.

 

Bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Internetstraftaten im Sexualstrafrecht ist es wichtig, schnell und entschieden zu handeln. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und eine starke Verteidigung zu gewährleisten.

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