Strafverteidigung in München und Rosenheim
Beischlaf unter Verwandten
Der Beischlaf unter Verwandten ist in Deutschland nach § 173 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar. Diese Regelung soll nicht nur die soziale Ordnung schützen, sondern auch gesundheitliche Risiken durch Inzest vermeiden. Wenn Sie in eine Situation verwickelt sind, die in den Bereich des Beischlafs unter Verwandten fällt, ist es wichtig, die rechtlichen Konsequenzen zu kennen und sich zeitnah rechtlichen Beistand zu sichern. Hier erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Grundlagen und die potenziellen Folgen eines solchen Vergehens.
Was bedeutet Beischlaf unter Verwandten?
Unter Beischlaf unter Verwandten versteht man sexuelle Handlungen zwischen engen Familienangehörigen. Hierzu gehören insbesondere:
- Geschwister (voll- oder halbbürtig)
- Eltern und ihre Kinder (einschließlich Stief- und Adoptivverhältnisse)
Der Gesetzgeber verfolgt mit diesem Verbot das Ziel, familiäre Strukturen zu schützen und mögliche genetische Risiken zu vermeiden, die aus solchen Beziehungen resultieren könnten.
Rechtliche Grundlagen des Beischlafs unter Verwandten
Nach § 173 StGB ist der Beischlaf zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Geschwistern unter Strafe gestellt. Die Vorschrift unterscheidet zwischen verschiedenen Konstellationen:
- Absatz 1: Hier wird der Beischlaf zwischen Verwandten in gerader Linie – also zwischen Eltern und Kindern oder Großeltern und Enkeln – strafbar gemacht. Auch Stiefeltern oder adoptierte Kinder fallen unter diese Regelung.
- Absatz 2: Dieser regelt den Beischlaf zwischen Geschwistern, unabhängig davon, ob sie voll- oder halbbürtig sind.
Wichtig ist, dass der Gesetzgeber sowohl einvernehmliche als auch nicht einvernehmliche Handlungen unter Strafe stellt. Der Schwerpunkt liegt hierbei nicht nur auf dem Schutz des familiären Friedens, sondern auch auf dem Schutz der betroffenen Personen vor möglichen psychischen und physischen Schäden.
Strafrechtliche Konsequenzen bei Beischlaf unter Verwandten
Die strafrechtlichen Konsequenzen bei Beischlaf unter Verwandten können je nach Schwere des Falls erheblich variieren. Es sind folgende Sanktionen möglich:
- Freiheitsstrafe: Je nach Einzelfall kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden. In besonders schweren Fällen, wie bei Zwang oder Nötigung, können die Strafen deutlich höher ausfallen.
- Geldstrafe: In weniger schweren Fällen oder bei einvernehmlichen Handlungen kann eine Geldstrafe verhängt werden. Diese orientiert sich an den finanziellen Verhältnissen des Täters.
- Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis: Eine Verurteilung wegen Beischlafs unter Verwandten wird in der Regel ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen, was weitreichende Konsequenzen für die berufliche und soziale Zukunft der betroffenen Person haben kann.
- Jugendstrafrechtliche Maßnahmen: Sollte es sich bei den betroffenen Personen um Jugendliche handeln, können auch jugendstrafrechtliche Maßnahmen wie Erziehungsauflagen oder Sozialstunden angeordnet werden.
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