Strafverteidigung in München und Rosenheim

Sachbeschädigung

Sachbeschädigung ist eine Straftat, die im deutschen Strafrecht schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn Sie beschuldigt werden, sich der Sachbeschädigung schuldig gemacht zu haben, ist eine fundierte rechtliche Beratung und Verteidigung unerlässlich. Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen über Sachbeschädigung, die relevanten rechtlichen Grundlagen und die möglichen Konsequenzen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen erfahrene Unterstützung und professionelle Verteidigung in Ihrem Strafverfahren.

Definition

Sachbeschädigung wird in § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und umfasst folgende wesentliche Aspekte:

  • Definition der Sachbeschädigung (§ 303 StGB): Sachbeschädigung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich eine fremde Sache beschädigt oder zerstört. Dies kann durch Zerschlagen, Anritzen, Verfärben oder auf andere Weise geschehen, die den Zustand oder Wert der Sache beeinträchtigt.
  • Begriff der „fremden Sache“: Eine fremde Sache ist jedes Objekt, das sich im Eigentum einer anderen Person befindet. Die Sachbeschädigung schützt also das Eigentum anderer vor willkürlichen und mutwilligen Handlungen.

Rechtliche Konsequenzen

Die rechtlichen Konsequenzen einer Sachbeschädigung können ernst und weitreichend sein:

  • Strafrahmen: Sachbeschädigung wird nach § 303 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Die genaue Strafe kann je nach Schwere der Beschädigung und den Umständen des Einzelfalls variieren.
  • Strafverschärfung: Die Strafe kann erhöht werden, wenn es sich um besonders schwere Fälle der Sachbeschädigung handelt, wie etwa bei großflächiger Zerstörung oder wenn die Tat eine erhebliche Gefährdung der Allgemeinheit darstellt. In solchen Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.
  • Zivilrechtliche Ansprüche: Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können Opfer der Sachbeschädigung auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Wiederherstellung des beschädigten Eigentums geltend machen.

Hilfe eines Strafverteidigers

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung und rechtliche Beratung, wenn Sie in einem Verfahren wegen Sachbeschädigung angeklagt sind:

  • Rechtliche Beratung: Wir beraten Sie ausführlich über Ihre Rechte und die rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Anklage wegen Sachbeschädigung. Wir entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen.
  • Verfahrensvertretung: Wir vertreten Sie vor Gericht und setzen sich für Ihre Rechte ein. Wir arbeiten daran, die Strafe zu minimieren und die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen.
  • Beweiserhebung: Wir unterstützen Sie bei der Sammlung und Präsentation aller relevanten Beweise, um Ihre Unschuld zu beweisen oder mildernde Umstände darzulegen.
  • Strategische Verteidigung: Wir analysieren die Beweislage und die Umstände Ihrer Tat, um mögliche Schwachstellen in der Anklage zu identifizieren und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Haben Sie Fragen zum Thema Sachbeschädigung oder benötigen Sie Unterstützung in einem entsprechenden Strafverfahren? Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und eine faire Behandlung sicherzustellen.

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