Strafverteidigung in München und Rosenheim

Computersabotage

Computersabotage ist eine schwerwiegende Straftat im deutschen Strafrecht, die erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn Sie beschuldigt werden, Computersabotage begangen zu haben, ist eine erfahrene rechtliche Beratung und Verteidigung von entscheidender Bedeutung. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige über Computersabotage, die relevanten rechtlichen Grundlagen und die möglichen Konsequenzen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle Unterstützung und kompetente Verteidigung in Ihrem Strafverfahren.

Was ist Computersabotage?

Computersabotage umfasst eine Reihe von Straftaten, die darauf abzielen, Computer- oder Informationssysteme zu schädigen oder zu beeinträchtigen. Die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Merkmale sind:

  • Definition der Computersabotage (§ 303b StGB): Computersabotage liegt vor, wenn jemand absichtlich und unbefugt Daten, Programme oder Computersysteme beschädigt, verändert oder unbrauchbar macht. Dies kann durch verschiedene Methoden wie Viren, Malware oder andere schädliche Software erfolgen.
  • Relevante Gesetze: Computersabotage wird durch verschiedene Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) und des Gesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (Computerstrafrecht) geregelt. Besonders relevant sind §§ 303b StGB (Datenveränderung) und § 263a StGB (Computerbetrug).

Rechtliche Konsequenzen der Computersabotage

Die rechtlichen Konsequenzen einer Computersabotage können schwerwiegend und weitreichend sein:

  • Strafrahmen: Computersabotage gemäß § 303b StGB kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Die Strafe kann je nach Schwere der Sabotage und dem Ausmaß des verursachten Schadens variieren.
  • Strafverschärfung: In besonders schweren Fällen der Computersabotage, wie bei großflächiger Datenbeschädigung oder erheblichem wirtschaftlichen Schaden, kann die Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahre erhöht werden.
  • Zivilrechtliche Ansprüche: Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können Opfer der Computersabotage zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Dies kann zusätzliche finanzielle Belastungen für die Täter mit sich bringen.

Fazit: Holen Sie sich Unterstützung eines Strafverteidigers

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung und rechtliche Beratung, wenn Sie in einem Verfahren wegen Computersabotage angeklagt sind:

  • Rechtliche Beratung: Wir beraten Sie ausführlich über Ihre Rechte und die rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Anklage wegen Computersabotage. Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ihre Interessen zu schützen und die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen.
  • Verfahrensvertretung: Wir vertreten Sie vor Gericht und setzen sich engagiert für Ihre Rechte ein. Wir arbeiten daran, die Strafe zu minimieren und Ihre Verteidigung optimal zu gestalten.
  • Beweiserhebung: Wir unterstützen Sie bei der Sammlung und Präsentation aller relevanten Beweise, um Ihre Unschuld zu beweisen oder mildernde Umstände darzulegen.
  • Strategische Verteidigung: Wir analysieren die Beweislage und die Umstände Ihrer Tat, um mögliche Schwachstellen in der Anklage zu identifizieren und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
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