Strafverteidigung in München und Rosenheim

Raub mit Todesfolge

Raub mit Todesfolge ist ein schwerwiegender Straftatbestand im deutschen Strafrecht, der besonders harte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, in einen Fall von Raub verwickelt ist, bei dem ein Todesfall eingetreten ist, ist eine fundierte rechtliche Beratung und Verteidigung unerlässlich. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige über Raub mit Todesfolge, die relevanten rechtlichen Grundlagen und die möglichen Konsequenzen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung und professionelle Verteidigung.

Was ist Raub mit Todesfolge?

Der Begriff Raub mit Todesfolge bezieht sich auf eine besonders schwere Form des Raubs, bei dem die Tat zum Tod des Opfers führt. Die rechtlichen Grundlagen sind in § 251 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt:

  • Raub (§ 249 StGB): Beim Raub wird eine fremde bewegliche Sache durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt weggenommen. Der Raub selbst ist bereits eine schwere Straftat.
  • Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB): Wenn beim Raub der Tod des Opfers eintritt, wird die Tat als Raub mit Todesfolge klassifiziert. Dies umfasst Situationen, in denen die Gewaltanwendung oder Drohung direkt oder indirekt zum Tod des Opfers führt.

Rechtliche Konsequenzen von Raub mit Todesfolge

Die rechtlichen Konsequenzen eines Raubs mit Todesfolge sind gravierend und können schwerwiegende Strafen nach sich ziehen:

  • Strafrahmen: Raub mit Todesfolge wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Der gesetzliche Strafrahmen reflektiert die Schwere des Verbrechens und die Konsequenzen für das Opfer.
  • Schärfere Strafen: Im Vergleich zu einem einfachen Raub, bei dem das Opfer nicht stirbt, ist der Strafrahmen für Raub mit Todesfolge erheblich höher. Das Gericht wird die Umstände der Tat und die daraus resultierenden Folgen berücksichtigen.
  • Zivilrechtliche Ansprüche: Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld von den Angehörigen des Opfers geltend gemacht werden.

Anwaltliche Unterstützung beim Vorwurf des Raubs mit Todesfolge

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung, wenn Sie in einem Verfahren wegen Raub mit Todesfolge angeklagt sind:

  • Rechtliche Beratung: Wir beraten Sie detailliert über Ihre Rechte und die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Wir helfen Ihnen, Ihre Verteidigungsstrategie zu entwickeln und Ihre Chancen auf ein günstiges Ergebnis zu maximieren.
  • Verfahrensvertretung: Wir vertreten Sie vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch. Wir arbeiten daran, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und Ihre Strafe zu minimieren.
  • Beweiserhebung: Wir unterstützen Sie bei der Sammlung und Präsentation aller relevanten Beweise, um Ihre Unschuld zu beweisen oder mildernde Umstände darzulegen.
  • Beratung bei zivilrechtlichen Ansprüchen: Wenn Sie mit zivilrechtlichen Ansprüchen konfrontiert werden, bieten wir Ihnen auch hier professionelle Unterstützung und Beratung.

Haben Sie Fragen zum Thema Raub mit Todesfolge oder benötigen Sie Unterstützung in einem entsprechenden Strafverfahren? Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und eine faire Behandlung sicherzustellen.

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