Strafverteidigung in München und Rosenheim

Entschuldigender Notstand

Entschuldigender Notstand ist ein wichtiger Aspekt im Strafrecht, der es ermöglicht, in extremen Notlagen eine ansonsten strafbare Handlung zu begehen, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie handeln mussten, um einen größeren Schaden zu vermeiden, aber rechtliche Konsequenzen fürchten, sind Sie hier genau richtig. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen alles Wichtige über den entschuldigenden Notstand, seine rechtlichen Grundlagen und die möglichen Konsequenzen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung, wenn Sie sich in einem Strafverfahren wegen entschuldigenden Notstands verteidigen müssen.

Was ist der entschuldigende Notstand?

Der entschuldigende Notstand ist in § 35 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und beschreibt eine besondere Situation, in der eine sonst strafbare Handlung entschuldigt wird, wenn sie unter extremen Bedingungen begangen wurde. Die wesentlichen Merkmale sind:

  • Notstandslage: Es muss eine konkrete, erhebliche Gefahr für ein Rechtsgut bestehen, wie Leben, Gesundheit oder Eigentum. Diese Gefahr muss gegenwärtig und unmittelbar sein.
  • Notstandshandlung: Die Handlung, die normalerweise strafbar ist, wird in der Situation des entschuldigenden Notstands nicht als strafbar angesehen. Die Handlung muss jedoch unter den gegebenen Umständen notwendig gewesen sein.
  • Entschuldigungsgrund: Im Gegensatz zur Notwehr, bei der die Handlung als rechtmäßig gilt, wird beim entschuldigenden Notstand die Handlung entschuldigt, obwohl sie nicht als rechtmäßig gilt. Dies bedeutet, dass die Umstände der Handlung den Angeklagten entschuldigen, aber nicht unbedingt von Strafbarkeit befreien.

Rechtliche Konsequenzen des entschuldigenden Notstands

Die Anwendung des entschuldigenden Notstands kann unterschiedliche rechtliche Konsequenzen haben:

  • Entschuldigung der Handlung: Im Falle eines entschuldigenden Notstands wird die Handlung unter den gegebenen Umständen entschuldigt, obwohl sie normalerweise strafbar wäre. Das bedeutet, dass die Tat unter Berücksichtigung der extremen Notlage nicht strafrechtlich verfolgt wird.
  • Strafminderung: Auch wenn der entschuldigende Notstand nicht immer eine vollständige Strafbefreiung gewährleistet, kann er zu einer erheblichen Strafminderung führen. Die Strafzumessung berücksichtigt die extremen Umstände, die zu der Handlung geführt haben.
  • Keine vollständige Strafbefreiung: Im Gegensatz zur Notwehr führt der entschuldigende Notstand nicht zwangsläufig zur vollständigen Strafbefreiung. Die Tat bleibt grundsätzlich strafbar, wird jedoch aufgrund der besonderen Umstände entschuldigt.

Holen Sie sich anwaltliche Hilfe, sollten Sie sich mit einem entschuldigendem Notstand konfrontiert sehen

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung, wenn Sie sich aufgrund eines entschuldigenden Notstands verteidigen müssen:

  • Rechtliche Beratung: Wir erläutern Ihnen die Voraussetzungen für den entschuldigenden Notstand und helfen Ihnen, Ihre Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
  • Verfahrensvertretung: Wir vertreten Sie vor Gericht und setzen Ihre Interessen durch, um sicherzustellen, dass die extremen Umstände, die zu Ihrer Handlung führten, angemessen berücksichtigt werden.
  • Beweiserhebung: Wir unterstützen Sie bei der Sammlung und Präsentation aller relevanten Beweise, um die Notstandslage und die Notwendigkeit Ihrer Handlung nachzuweisen.

Haben Sie Fragen zum Thema entschuldigender Notstand oder benötigen Sie Unterstützung in einem Strafverfahren? Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung.  Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und eine faire Behandlung sicherzustellen.

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