Strafverteidigung in München und Rosenheim

(Schwerer) Bandendiebstahl

Der Bandendiebstahl und der schwere Bandendiebstahl gehören zu den schwerwiegenden Delikten im Strafrecht, die unter § 244 und § 244a des Strafgesetzbuches (StGB) fallen. Diese Straftaten werden von organisierten Gruppen begangen, die sich zusammengeschlossen haben, um Diebstähle zu verüben. Die rechtlichen Konsequenzen sind besonders gravierend, da diese Delikte mit einer hohen kriminellen Energie und erheblichem Schadenspotenzial verbunden sind. Als erfahrener Anwalt und Strafverteidiger stehe ich Ihnen zur Seite, um die rechtlichen Hintergründe dieser Straftaten zu erläutern und eine kompetente Verteidigung zu gewährleisten.

Was versteht man unter (schwerem) Bandendiebstahl?

Bandendiebstahl ist ein Diebstahl, der von mindestens drei Personen begangen wird, die sich zur Begehung mehrerer Taten zusammengeschlossen haben. Eine „Bande“ im rechtlichen Sinne setzt voraus, dass es eine feste Vereinbarung gibt, gemeinsam und planmäßig Straftaten zu begehen. Die Mitglieder einer Bande müssen dabei nicht an jedem Diebstahl persönlich beteiligt sein, es genügt, dass sie Teil der Gruppierung sind und in der Absicht handeln, gemeinschaftlich Straftaten zu begehen.

Schwerer Bandendiebstahl gemäß § 244a StGB liegt vor, wenn zusätzlich zu den Tatbeständen des Bandendiebstahls erschwerende Umstände hinzukommen. Dazu gehören:

  • Einbruch in eine Wohnung: Der Diebstahl wird durch Einbrechen in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung begangen. Die erhöhte Strafandrohung begründet sich hier durch den besonderen Schutz des privaten Lebensraums.
  • Mitführen von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen: Wenn Mitglieder der Bande während der Tat eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führen, gilt dies als besonders schwerwiegender Umstand.
  • Besondere Gefährlichkeit der Tat: Ein Diebstahl kann auch dann als schwerer Bandendiebstahl gewertet werden, wenn die Tat in besonders gefährlicher Weise begangen wurde oder eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben bestand.

Rechtliche Konsequenzen des (scheren) Bandendiebstahls

Die Strafrahmen für Bandendiebstahl und schweren Bandendiebstahl sind im Strafgesetzbuch klar geregelt und orientieren sich an der Schwere der Tat sowie den Umständen:

1.     Freiheitsstrafe bei Bandendiebstahl: Ein einfacher Bandendiebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Das Strafmaß hängt stark von den Begleitumständen der Tat ab, wie der Organisation und Planung durch die Bande sowie der Höhe des verursachten Schadens.

2.     Freiheitsstrafe bei Schwerem Bandendiebstahl: Der schwere Bandendiebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet. Die hohe Mindeststrafe zeigt, dass der Gesetzgeber diese Taten als besonders gravierend ansieht. Bei besonders schweren Fällen, wie etwa dem Diebstahl unter Waffengewalt, kann die Strafe am oberen Ende des Strafrahmens liegen.

3.     Mögliche Sicherungsverwahrung: Bei Wiederholungstätern oder besonders gefährlichen Bandenmitgliedern kann das Gericht zusätzlich eine Sicherungsverwahrung anordnen, um die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen.

 

4.     Eintragung ins Führungszeugnis: Verurteilungen wegen Bandendiebstahls oder schweren Bandendiebstahls werden in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen und können erhebliche negative Auswirkungen auf die berufliche Zukunft und das gesellschaftliche Leben der Verurteilten haben.

Verteidigungsstrategien bei (schwerem) Bandendiebstahl

Als erfahrener Strafverteidiger ist es mein Ziel, eine bestmögliche Verteidigung für Sie zu gewährleisten. Die folgenden Schritte sind entscheidend, um Ihre Rechte zu schützen und ein faires Verfahren zu gewährleisten:

1.     Prüfung der Tatbestandsmerkmale: Zunächst ist es wichtig zu prüfen, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für den Vorwurf des Bandendiebstahls oder schweren Bandendiebstahls erfüllt sind. Oft kann es an der konkreten Beweisführung fehlen, die nachweist, dass eine Person tatsächlich Teil einer Bande war oder eine Tat unter den erschwerenden Umständen begangen wurde.

2.     Überprüfung der Beweismittel: Eine sorgfältige Analyse der Beweismittel, wie Zeugenaussagen oder Videoaufnahmen, ist notwendig, um mögliche Widersprüche oder Schwächen in der Beweislage aufzudecken. Nicht selten beruhen Anklagen auf fehlerhaften oder unvollständigen Ermittlungsergebnissen.

3.     Individuelle Verteidigungsstrategie: Jede Verteidigung muss individuell auf den jeweiligen Fall und die persönlichen Umstände des Angeklagten abgestimmt sein. Hierzu gehören die Darstellung einer möglichen Notsituation, in der sich der Angeklagte befand, oder die Erläuterung einer fehlenden Tatbeteiligung.

4.     Verhandlungen über Strafmilderung: In vielen Fällen ist es möglich, durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft eine Strafmilderung zu erreichen, insbesondere wenn der Angeklagte kooperativ ist und zur Aufklärung beiträgt.

 

5.     Beratung zu möglichen Bewährungsauflagen: Selbst bei einer Verurteilung kann es unter Umständen möglich sein, eine Bewährungsstrafe zu erwirken. Dies setzt jedoch eine umfassende Vorbereitung und eine überzeugende Argumentation vor Gericht voraus.

Fazit: Lassen Sie sich rechtlich beraten

Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl sind schwerwiegende Vorwürfe, die zu hohen Freiheitsstrafen führen können. Sollten Sie mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sein, ist es wichtig, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren. Ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite, um Ihre Rechte zu verteidigen und die bestmögliche Strategie für Ihren Fall zu entwickeln. Kontaktieren Sie mich und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Verteidigung planen.

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