Der Diebstahl mit Waffen ist eine besonders schwere Form des Diebstahls, die nach § 244 des Strafgesetzbuches (StGB) strafrechtlich verfolgt wird. Hierbei wird ein Diebstahl begangen, während der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt. Die Anwesenheit einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs erhöht das Gefahrenpotenzial der Tat erheblich und führt zu deutlich schwereren Strafen. Als erfahrener Anwalt und Strafverteidiger erkläre ich Ihnen die rechtlichen Hintergründe und unterstütze Sie dabei, sich gegen Vorwürfe eines Diebstahls mit Waffen zu verteidigen.
Ein Diebstahl mit Waffen liegt vor, wenn der Täter während der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt. Dies schließt nicht nur Schusswaffen ein, sondern auch andere Gegenstände, die bei ihrer Verwendung erhebliche Verletzungen verursachen können, wie Messer oder Schlagwerkzeuge. Wichtig ist, dass der bloße Besitz der Waffe während des Diebstahls ausreicht; sie muss nicht zwingend benutzt werden, um die Tat zu qualifizieren.
Typische Szenarien für Diebstahl mit Waffen sind:
1. Ladendiebstahl mit Messer in der Tasche: Ein Täter entwendet Waren aus einem Geschäft und hat ein Messer z.B. in der Jackentasche, selbst wenn er es nicht benutzt oder zeigt.
2. Einbruch mit Schusswaffe: Bei einem Einbruch in ein Wohnhaus trägt der Täter eine Pistole bei sich, auch wenn er diese nur zur Einschüchterung mitnimmt und sie nicht benutzt hat.
3. Diebstahl von Fahrzeugen mit Waffe: Der Diebstahl eines Fahrzeugs aus einer Garage, während der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug griffbereit hat.
Die rechtlichen Konsequenzen eines Diebstahls mit Waffen sind erheblich und werden deutlich strenger als bei einem einfachen Diebstahl geahndet. Die möglichen Strafen umfassen:
1. Freiheitsstrafe: Ein Diebstahl mit Waffen wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Die genaue Höhe der Strafe hängt von den individuellen Umständen des Falls ab, einschließlich der Art der Waffe, der konkreten Situation während der Tat und den Vorstrafen des Täters.
2. Besonders schwerer Fall des Diebstahls: Wenn zusätzlich weitere erschwerende Umstände hinzukommen, wie ein Einbruch oder die Mitwirkung mehrerer Täter, kann die Tat als besonders schwerer Fall des Diebstahls nach § 243 StGB gewertet werden. Hierbei drohen noch höhere Strafen.
3. Strafverschärfung bei Wiederholungstätern: Wiederholungstäter, die bereits wegen Diebstahls oder anderer Straftaten vorbestraft sind, müssen mit deutlich höheren Strafen rechnen. Das Gericht kann auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht ziehen, wenn eine erhebliche Wiederholungsgefahr besteht.
4. Jugendstrafrecht: Für jugendliche Täter unter 21 Jahren kann das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, das im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht mildere Strafen und erzieherische Maßnahmen vorsieht. Auch hier kann jedoch eine Freiheitsstrafe verhängt werden, insbesondere wenn eine Waffe im Spiel war.
5. Eintragung ins Führungszeugnis: Eine Verurteilung wegen Diebstahls mit Waffen wird in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Diese Eintragung kann die beruflichen Zukunftschancen erheblich beeinträchtigen, insbesondere in sicherheitsrelevanten Berufen oder solchen, die ein hohes Maß an Vertrauen erfordern.
Wenn Ihnen Diebstahl mit Waffen vorgeworfen wird, ist eine kompetente Verteidigung unerlässlich. Als erfahrener Strafverteidiger unterstütze ich Sie mit fundiertem Fachwissen und einer durchdachten Verteidigungsstrategie.
1. Prüfung der Tatbestandsmerkmale: Ein wesentlicher Schritt ist die genaue Überprüfung, ob alle Tatbestandsmerkmale für einen Diebstahl mit Waffen tatsächlich erfüllt sind. Dazu gehört die Klärung, ob die Waffe oder das gefährliche Werkzeug tatsächlich als solches gewertet werden kann und ob eine Gefahr für andere bestand.
2. Entwicklung einer Verteidigungsstrategie: Je nach Beweislage und den individuellen Umständen des Falls entwickle ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dies kann die Anfechtung der Beweismittel, die Präsentation von Entlastungszeugen oder -beweisen sowie die Verhandlung über eine mögliche Strafmilderung umfassen.
3. Vermeidung einer Verurteilung oder Reduzierung der Strafe: Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, eine Verurteilung zu vermeiden oder die Strafe zu reduzieren. In einigen Fällen kann auch eine Verfahrenseinstellung erreicht werden, etwa durch den Nachweis entlastender Umstände oder durch Wiedergutmachung.
4. Beratung zu außergerichtlichen Lösungen: In bestimmten Situationen kann eine außergerichtliche Lösung sinnvoll sein, um die strafrechtlichen Konsequenzen zu minimieren. Dies kann durch Schadensersatzleistungen oder durch Vereinbarungen mit den Geschädigten geschehen.
Diebstahl mit Waffen ist eine schwere Straftat, die erhebliche rechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn Ihnen ein solcher Vorwurf gemacht
wird, ist es wichtig, schnell zu handeln und sich rechtzeitig anwaltlichen
Beistand zu sichern. Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen zur Seite,
um Ihre Rechte zu schützen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu
entwickeln. Kontaktieren Sie und erfahren Sie, wie ich Ihnen helfen kann, die
bestmögliche Lösung zu finden.
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