Strafverteidigung in München und Rosenheim

Erschleichen von Sozial- oder Versicherungsleistungen

Das Erschleichen von Leistungen ist eine Straftat, bei der jemand durch Täuschung oder betrügerisches Verhalten unrechtmäßig Leistungen oder Vorteile von Dritten, insbesondere von öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen, erlangt. Diese Form des Betrugs kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und betrifft häufig Bereiche wie Sozialleistungen, Versicherungsansprüche oder Dienstleistungen von Behörden. Als erfahrener Anwalt und Strafverteidiger erkläre ich Ihnen die rechtlichen Hintergründe des Erschleichens von Leistungen und wie Sie sich gegen entsprechende Vorwürfe verteidigen können.

Was bedeutet Erschleichung von Sozial- oder Versicherungsleistungen?

Das Erschleichen von Leistungen tritt auf, wenn jemand durch falsche Angaben, Täuschungen oder andere betrügerische Handlungen eine Leistung oder einen Vorteil erhält, auf den er keinen Anspruch hat. Typische Beispiele für das Erschleichen von Leistungen sind:

·        Sozialleistungsbetrug: Die unberechtigte Beantragung und Erhalt von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Wohngeld durch falsche Angaben zu Einkommen, Vermögen oder Wohnsituation.

·        Versicherungsbetrug: Der Versuch, durch falsche Angaben oder durch das Vortäuschen eines Schadens unrechtmäßig Versicherungsleistungen zu erhalten.

·        Leistungserschleichung bei Behörden: Beispielsweise die unberechtigte Beantragung von Fördermitteln oder Zuschüssen durch falsche Angaben oder Dokumente.

 

·        Betrug bei Dienstleistungen: Der Erhalt von Dienstleistungen, wie z.B. medizinischen Behandlungen oder Handwerksdiensten, durch falsche Angaben zur Zahlungsfähigkeit oder zur Identität.

Rechtliche Konsequenzen des Erschleichens von Sozial- oder Versicherungsleistungen

Das Erschleichen von Sozial- oder Versicherungsleistungen wird strafrechtlich nach § 263 StGB (Betrug) verfolgt. Die Strafen und rechtlichen Konsequenzen können je nach Schwere der Tat, dem entstandenen Schaden und den spezifischen Umständen des Falls variieren.

1.     Freiheitsstrafe oder Geldstrafe: Im Allgemeinen wird das Erschleichen von Sozial- oder Versicherungsleistungen mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Die genaue Strafe hängt von Faktoren wie dem Umfang des Betrugs, der Höhe des erlangten Vorteils und etwaigen Vorstrafen ab.

2.     Besonders schwerer Fall: Bei besonders schweren Fällen des Erschleichens von Sozial- oder Versicherungsleistungen, wie etwa bei einem systematischen Vorgehen oder einem besonders hohen Schaden, kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängen. Dies gilt insbesondere, wenn der Täter professionell und über einen längeren Zeitraum hinweg Leistungen erschlichen hat.

3.     Rückzahlung und Schadensersatz: Neben der strafrechtlichen Verfolgung können auch zivilrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung der erlangten Leistungen oder Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend gemacht werden. Dies kann insbesondere bei unrechtmäßig erhaltenen Sozialleistungen oder Versicherungsansprüchen erhebliche finanzielle Folgen haben.

4.     Eintragung ins Führungszeugnis: Eine Verurteilung wegen des Erschleichens von Leistungen wird in der Regel in das Führungszeugnis eingetragen, was negative Auswirkungen auf die berufliche Laufbahn und die persönliche Reputation haben kann. Besonders bei Berufen, die ein hohes Maß an Vertrauen erfordern, wie im öffentlichen Dienst oder im Finanzwesen, kann dies gravierende Konsequenzen haben.

Wie kann ein Strafverteidiger beim Vorwurf des Erschleichens von Sozial- oder Versicherungsleistungen helfen?

Als erfahrener Strafverteidiger im Bereich Betrugsdelikte biete ich Ihnen umfassende Unterstützung, wenn Ihnen das Erschleichen von Sozial- oder Versicherungsleistungen vorgeworfen wird. Die Verteidigung in solchen Fällen erfordert eine präzise Analyse der Beweislage und der rechtlichen Rahmenbedingungen.

1.     Prüfung der Beweislage: Die Überprüfung der Vorwürfe und der Beweise ist entscheidend. Es gilt festzustellen, ob die Täuschungshandlungen tatsächlich vorlagen und ob der Anspruch auf die Leistungen tatsächlich unberechtigt war. Oft kann durch eine genaue Untersuchung der Fakten festgestellt werden, ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind oder ob es sich um Missverständnisse handelt.

2.     Verhandlung mit den Behörden: Oft können außergerichtliche Einigungen erzielt werden, wie z.B. die Rückzahlung des erhaltenen Vorteils oder die Regelung eines Vergleichs. Dies kann helfen, die Strafe zu mildern oder das Verfahren ganz einzustellen.

 

3.     Entwicklung einer Verteidigungsstrategie: Die Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie ist entscheidend. Dazu gehört die Vorbereitung auf mögliche Gerichtstermine, die Präsentation von Entlastungszeugen oder -beweisen und die Verhandlung über eine mögliche Strafmilderung.

 

Fazit: Lassen Sie sich rechtlich beraten

Das Erschleichen von Sozial- oder Versicherungsleistungen ist eine ernstzunehmende Straftat, die
erhebliche rechtliche Konsequenzen haben kann. Umso wichtiger ist es, sich von
einem spezialisierten Strafverteidiger beraten zu lassen, der Ihre Rechte
schützt und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickelt. Kontaktieren Sie
mich und erfahren Sie, wie ich Ihnen bei der Verteidigung gegen Vorwürfe des
Erschleichens von Leistungen helfen kann.

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