Strafverteidigung in München und Rosenheim

Herstellung und/oder Anbau von Betäubungsmitteln

Die Herstellung und der Anbau von Betäubungsmitteln sind schwerwiegende Straftaten, die nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) streng geahndet werden. Wenn Ihnen der Anbau oder die Herstellung von Drogen vorgeworfen wird, ist es wichtig, sofort einen erfahrenen Anwalt und Strafverteidiger zu konsultieren. Erfahren Sie hier mehr über die rechtlichen Hintergründe, die möglichen Konsequenzen und wie ich Ihnen als Strafverteidiger helfen kann.

Was versteht man unter Herstellung und Anbau von Betäubungsmitteln?

Unter dem Anbau von Betäubungsmitteln versteht man das Anpflanzen, Pflegen und Ernten von Pflanzen, aus denen Drogen gewonnen werden können, wie Cannabis, Mohn oder Kokapflanzen. Die Herstellung von Betäubungsmitteln umfasst dagegen die chemische oder natürliche Herstellung von Substanzen wie Methamphetamin, Ecstasy oder synthetischen Cannabinoiden. Beide Handlungen sind nach § 29 BtMG strafbar, unabhängig davon, ob der Anbau oder die Herstellung für den Eigenbedarf oder den Verkauf bestimmt sind.

Rechtliche Konsequenzen bei der Herstellung und/oder dem Anbau von BtM

Die Strafen für die Herstellung und den Anbau von Betäubungsmitteln können erheblich sein und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die Art und Menge der Betäubungsmittel sowie die Umstände des Falles spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Bei geringen Mengen, die nachweislich für den Eigenbedarf bestimmt sind, kann in manchen Fällen eine mildere Strafe verhängt oder das Verfahren eingestellt werden. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei der Herstellung großer Mengen oder bei der Beteiligung an einer kriminellen Organisation, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren drohen. Auch der Anbau in großen Mengen kann als schwerwiegender Fall eingestuft werden und zu hohen Freiheitsstrafen führen.

Wie kann ein Strafverteidiger bei der Herstellung und dem Anbau von Betäubungsmitteln helfen?

Als erfahrener Anwalt und Strafverteidiger prüfe ich zunächst, ob die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale der Herstellung oder des Anbaus von Betäubungsmitteln tatsächlich erfüllt sind. Eine sorgfältige Analyse der Beweise, der Menge der Betäubungsmittel und der Umstände der Sicherstellung ist entscheidend, um eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Oftmals sind die Beweise, die von den Ermittlungsbehörden vorgelegt werden, fehlerhaft oder beruhen auf unrechtmäßigen Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Diese können unter Umständen zur Einstellung des Verfahrens oder zur Abschwächung der Anklage führen.

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Prüfung, ob es Möglichkeiten gibt, die Strafe zu mildern. Bei Ersttätern oder wenn der Anbau oder die Herstellung in kleinem Maßstab für den Eigenbedarf erfolgte, können gegebenenfalls mildere Strafen verhandelt werden. Zudem kann eine erfolgreiche Teilnahme an einem Drogenrehabilitationsprogramm als mildernder Umstand gelten.

Strategien zur Verteidigung bei der Herstellung und/oder dem Anbau von BtM

Eine erfolgreiche Verteidigung gegen den Vorwurf der Herstellung oder des Anbaus von Betäubungsmitteln erfordert eine gründliche Prüfung aller Aspekte des Falls. Dazu gehört die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen und der Beweissicherung. Eine gängige Verteidigungsstrategie kann darin bestehen, die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und Sicherstellung anzufechten oder die Menge der angebauten oder hergestellten Betäubungsmittel anzuzweifeln. Auch die Beweise für den Vorsatz zur Herstellung oder den Anbau für den Handel können oft erfolgreich angefochten werden.

 

In Fällen, in denen eine Verurteilung wahrscheinlich ist, konzentriert sich die Verteidigung darauf, mildernde Umstände geltend zu machen und eine möglichst geringe Strafe zu erzielen. Hierbei kann es hilfreich sein, die persönliche Situation des Mandanten, eine mögliche Suchtproblematik oder andere Umstände zu berücksichtigen, die eine Strafmilderung rechtfertigen könnten.

Fazit: Lassen Sie sich rechtlich beraten

Wenn Ihnen die Herstellung oder der Anbau von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird, sollten Sie unverzüglich einen spezialisierten Strafverteidiger kontaktieren. Als erfahrener Strafverteidiger biete ich Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung und eine engagierte Verteidigung, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu erreichen. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie ich Ihnen helfen kann.

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