Strafverteidigung in München und Rosenheim
Nebenfolgen im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung
Neben der vom Gericht ausgesprochenen Strafe können den Betroffenen unabhängig von der verhängten Strafe weitere schwerwiegende Nebenfolgen entstehen. Diese gilt es bei der Ausarbeitung der Verteidigungsstrategie zu berücksichtigen, da auch die strafrechtlichen Nebenfolgen eine sehr hohe Trageweite haben können:
Amtsfähigkeit
Erfolgt gegen Sie eine Verurteilung wegen bestimmter Vergehen, kann ggf. Ihre Amtsfähigkeit aberkannt werden (§§ 45 ff StGB).
Fahrerlaubnis
Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Verhängung eines Fahrverbots (§ 44 StGB) bzw. einer Sperrung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB).
Maßregeln der Sicherung und Besserung
Ggf. können verschiedene Unterbringungen/Verwahrungen gegen Sie angeordnet werden, diese sind insbesondere:
- Berufsverbot (§§ 70 ff. StGB): Das Gericht kann die Ausübung des Berufs, Gewerbes oder Berufszweiges für 1 bis 5 Jahre oder in Ausnahmefällen dauerhaft verbieten.
- Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB)
- Führungsaufsicht (§ 68 StGB)
- Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB)
- Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB)
Einziehung und Verfall von Vermögenswerten
Vermögenswerte, die aus einer Straftat hervorgegangen sind, können seitens des Gerichts eingezogen werden.
Schadensersatz im Rahmen von Adhäsionsverfahrens
Im Rahmen eines Strafverfahrens können Opfer gegenüber dem Schädiger Schadensersatzansprüche im Rahmen des Adhäsionsverfahrens geltend machen.
Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann eine Verurteilung auch zivilrechtliche Ansprüche (§ 823 II VBGB, § 826 BGB).
Registereinträge
Es existieren verschiedene Register, in denen eine strafrechtliche Verurteilung einen Eintrag nach sich zieht, dies sind insbesondere:
- Bundeszentralregister, Verkehrszentralregister,
- Ausländerregister
- Antikorruptionsregister
- Gewerbezentralregister
Berufsverbot/Arbeitsrechtliche Maßnahmen
Gehören Sie einer bestimmten Berufsgruppe an, könnte Sie ein Berufsverbot ereilen, dies gilt für Berufe mit besonderer Vertrauensstellung, wie z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Soldaten, etc.
Aufenthalts-/Arbeitsbestimmungsrelevante Konsequenzen
Sollten Sie nicht im Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit sein, drohen Ihnen Maßnahmen wie Ausweisung oder Abschiebung im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung.
Familienrechtliche Konsequenzen
Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung können den Betroffenen auch familienrechtliche Konsequenzen drohen, diese betreffen insbesondere das Sorgerecht, das Umgangsrecht sowie Unterhaltsansprüche.
Unterbringung und Aufsicht
- Führungsaufsicht (§ 68 StGB)
- Sicherungsverwahrung – § 66 StGB)
- Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – § 63 StGB)
- Unterbringung in einer Entzugsgsanstalt – § 64 StGB)
Fazit: Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts
Wenn Ihnen eine Verurteilung in einem Strafverfahren droht, oder Sie bereits verurteilt wurden, ist es entscheidend, schnell und professionell zu handeln, um weitreichende Nebenfolgen zu verhindern/einzuschränken. Kontaktieren Sie uns noch heute, wir nehmen uns Ihrem Fall an und finden die für Sie bestmögliche Lösung.