Strafverteidigung in München und Rosenheim

Zuhälterei

Zuhälterei ist eine schwerwiegende Straftat im deutschen Strafrecht, die erhebliche strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben kann. Wer der Zuhälterei beschuldigt wird, sollte sich umgehend an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden, um sich rechtlich abzusichern und eine wirksame Verteidigungsstrategie zu entwickeln. In diesem Text erfahren Sie alles Wesentliche über die rechtlichen Hintergründe der Zuhälterei und die möglichen Konsequenzen, die eine Verurteilung mit sich bringt.

Was ist Zuhälterei?

Zuhälterei ist in Deutschland gemäß § 181a StGB strafbar. Unter Zuhälterei versteht man die Ausbeutung einer Person durch Förderung und Kontrolle ihrer Prostitutionstätigkeiten, wobei der Zuhälter aus den Einnahmen profitiert. Die rechtlichen Merkmale und Voraussetzungen sind:

  • Definition der Zuhälterei (§ 181a StGB): Eine Person macht sich der Zuhälterei schuldig, wenn sie eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben.
  • Ausbeutung von Prostituierten (§ 180a StGB) Jemand macht sich der Ausbeutung von Prostituierten schuldig, wenn er gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in

Rechtliche Konsequenzen der Zuhälterei

Die strafrechtlichen Konsequenzen einer Verurteilung wegen Zuhälterei sind erheblich und können das Leben des Betroffenen dauerhaft beeinträchtigen:

  • Strafrahmen: Nach § 181a StGB droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. In schweren Fällen, insbesondere wenn Gewalt oder Zwang angewendet wurde, kann die Strafe höher ausfallen.
  • Verschärfende Umstände: Wenn die Zuhälterei mit weiteren Straftaten wie Menschenhandel oder Zwangsprostitution verbunden ist, kann dies zu einer deutlichen Erhöhung des Strafmaßes führen. In solchen Fällen ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich.
  • Eintrag ins Führungszeugnis: Eine Verurteilung wegen Zuhälterei führt in der Regel zu einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis, was zukünftige berufliche Chancen erheblich beeinträchtigen kann.
  • Zivilrechtliche Ansprüche: Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können auch zivilrechtliche Ansprüche, wie Schadensersatzforderungen der Opfer, auf den Täter zukommen.

Fazit: Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung eines spezialisierten Strafverteidigers!

Wenn Sie wegen Zuhälterei angeklagt sind, bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung und eine engagierte Verteidigung:

  • Rechtliche Beratung: Rechtsanwältin Jella von Wiarda berät Sie eingehend über die rechtlichen Aspekte der Zuhälterei und die möglichen Konsequenzen, die auf Sie zukommen können. Wir entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist.
  • Verteidigung vor Gericht: Rechtsanwältin Jella von Wiarda vertritt Sie in allen Phasen des Strafverfahrens, von der Ermittlungsphase bis zur Hauptverhandlung. Wir setzen uns dafür ein, Ihre Rechte zu wahren und eine möglichst milde Strafe zu erreichen.
  • Beweiserhebung und Analyse: Wir analysieren die Beweislage sorgfältig und prüfen, ob die Anklagepunkte gerechtfertigt sind. Gegebenenfalls führen wir eigene Ermittlungen durch, um entlastende Beweise zu sichern.
  • Unterstützung bei Berufung und Revision: Sollten Sie bereits verurteilt worden sein, unterstützen wir Sie bei der Einlegung von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision, um das Urteil anzufechten.

 

Haben Sie Fragen zum Thema Zuhälterei oder benötigen Sie Unterstützung in einem Strafverfahren? Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und eine optimale Verteidigung sicherzustellen.

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