Strafverteidigung in München und Rosenheim

Erpressung

Erpressung ist ein ernstes Verbrechen im deutschen Strafrecht, das weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn Sie beschuldigt werden, sich der Erpressung schuldig gemacht zu haben, ist es entscheidend, umfassend informiert und rechtlich gut vertreten zu sein. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige über Erpressung, die rechtlichen Grundlagen und die möglichen Konsequenzen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen erfahrene Unterstützung und professionelle Verteidigung in Ihrem Strafverfahren.

Was ist Erpressung?

Erpressung ist im deutschen Strafrecht in § 253 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Die Straftat umfasst folgende wesentliche Merkmale:

  • Definition der Erpressung (§ 253 StGB): Erpressung liegt vor, wenn jemand durch Gewaltanwendung oder Drohung mit Gewalt einen anderen dazu zwingt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines Anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, Die Drohung muss ernsthaft und unmittelbar sein.
  • Erpressungshandlung: Die Erpressung kann in verschiedenen Formen auftreten, einschließlich der Drohung mit körperlicher Gewalt, dem Einsatz von Druck oder dem Androhen von Nachteilen, um das Opfer zur Erfüllung der Forderungen zu bewegen.

Rechtliche Konsequenzen der Erpressung

Die rechtlichen Konsequenzen einer Erpressung können gravierend und weitreichend sein:

  • Strafrahmen: Die Erpressung nach § 253 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren bestraft. Der genaue Strafrahmen kann je nach Schwere des Falls und den Umständen der Tat variieren.
  • Strafverschärfung: Bei besonders schweren Fällen der Erpressung, wie zum Beispiel bei der Drohung mit erheblicher Gewalt oder dem Erpressen eines besonders hohen Betrags, kann die Strafe verschärft werden. Auch die Wiederholungstäter können mit höheren Strafen rechnen.
  • Zusätzliche rechtliche Konsequenzen: Neben der Freiheitsstrafe können weitere strafrechtliche Maßnahmen wie Bewährungsauflagen, Geldstrafen oder die Anordnung eines Führungsaufsichtsverfahrens verhängt werden. Opfer der Erpressung können auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

Anwaltliche Unterstützung eines spezialisierten Strafverteidigers

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung, wenn Sie in einem Verfahren wegen Erpressung angeklagt sind:

  • Rechtliche Beratung: Wir bieten Ihnen detaillierte Informationen zu den rechtlichen Aspekten der Erpressung und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie, um Ihre Rechte zu schützen und eine faire Behandlung sicherzustellen.
  • Verfahrensvertretung: Unsere erfahrenen Strafverteidiger vertreten Sie vor Gericht und setzen sich für Ihre Interessen ein. Wir arbeiten daran, die Strafe zu minimieren und die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen.
  • Beweiserhebung: Wir unterstützen Sie bei der Sammlung und Präsentation aller relevanten Beweise, um Ihre Unschuld zu beweisen oder mildernde Umstände darzulegen.
  • Strategische Verteidigung: Wir analysieren die Beweislage und die Umstände Ihrer Tat, um mögliche Schwachstellen in der Anklage zu identifizieren und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Haben Sie Fragen zum Thema Erpressung oder benötigen Sie Unterstützung in einem entsprechenden Strafverfahren? Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und eine faire Behandlung sicherzustellen.

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