Strafverteidigung in München und Rosenheim

Freiheitsberaubung

Freiheitsberaubung ist ein schwerwiegendes Delikt im deutschen Strafrecht, das erhebliche strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Als erfahrene Anwältin und Strafverteidigerin möchte ich Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Hintergründe und die möglichen Folgen einer Freiheitsberaubung geben.

Was versteht man unter Freiheitsberaubung?

Unter Freiheitsberaubung versteht das Strafgesetzbuch (StGB) das unrechtmäßige Festhalten oder Einsperren einer Person gegen deren Willen (§ 239 StGB). Es spielt dabei keine Rolle, ob die Freiheitsentziehung durch körperliche Gewalt, durch Drohungen oder durch das Verschließen von Räumen erfolgt. Wichtig ist, dass die Freiheit der Person erheblich eingeschränkt wird. Auch das unrechtmäßige Verbringen einer Person an einen Ort, an dem sie gegen ihren Willen festgehalten wird, fällt unter den Tatbestand der Freiheitsberaubung.

Strafrechtliche Konsequenzen einer Freiheitsberaubung

Die Freiheitsberaubung wird im deutschen Strafrecht hart bestraft. Der Grundtatbestand sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. In minder schweren Fällen kann das Gericht eine Geldstrafe oder eine geringere Freiheitsstrafe verhängen. Wenn durch die Freiheitsberaubung besondere Umstände wie etwa eine schwere körperliche oder seelische Beeinträchtigung des Opfers eintreten, kann das Strafmaß erheblich erhöht werden. Besonders schwere Fälle, bei denen das Opfer länger als eine Woche festgehalten wird oder wenn die Tat in Verbindung mit einer Entführung erfolgt, können mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Verteidigung bei Freiheitsberaubung

Sollten Sie einer Freiheitsberaubung beschuldigt werden, ist es wichtig, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren. Wir analysieren die Beweislage und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie, die auf die spezifischen Umstände Ihres Falls zugeschnitten ist. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung und setzt sich dafür ein, Ihre Rechte zu verteidigen und ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Fazit: Lassen Sie sich rechtlich beraten

Als spezialisierter Anwalt und Strafverteidiger bieten wir Ihnen eine fundierte Beratung und Vertretung in allen Phasen des Strafverfahrens. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren, egal ob Sie als Beschuldigter oder als Opfer einer Freiheitsberaubung betroffen sind. Unser Ziel ist es, die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen und sie in schwierigen rechtlichen Situationen zu begleiten.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung zum Thema Freiheitsberaubung benötigen
oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen mit
unserer Erfahrung und Expertise zur Seite, um Ihre Interessen zu schützen und
Ihre Rechte durchzusetzen. Vereinbaren Sie noch heute eine Erstberatung.

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