Strafverteidigung in München und Rosenheim

Unterschlagung

Die Unterschlagung ist ein Vermögensdelikt, das nach § 246 des Strafgesetzbuches (StGB) strafrechtlich verfolgt wird. Unterschlagung liegt vor, wenn jemand sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig aneignet, die ihm anvertraut wurde oder die er ohne rechtmäßigen Besitz erlangt hat. Im Gegensatz zum Diebstahl fehlt es bei der Unterschlagung an einer Wegnahme, da der Täter die Sache bereits rechtmäßig in seinem Besitz hat. Die rechtlichen Konsequenzen einer Unterschlagung können erheblich sein, besonders wenn hohe Vermögenswerte betroffen sind. Als erfahrener Anwalt und Strafverteidiger stehe ich Ihnen zur Seite, um die rechtlichen Hintergründe der Unterschlagung zu erläutern und Sie kompetent zu vertreten.

Was ist Unterschlagung nach § 246 StGB?

Unterschlagung beschreibt das Verhalten einer Person, die eine fremde bewegliche Sache, die ihr bereits anvertraut wurde, rechtswidrig behält und sich selbst aneignet. Hierbei unterscheidet das Gesetz zwischen einfacher und besonders schwerer Unterschlagung:

·        Einfache Unterschlagung: Diese liegt vor, wenn jemand eine ihm anvertraute fremde Sache in seinen Besitz nimmt und sich selbst aneignet, ohne das Wissen oder die Zustimmung des Eigentümers. Das kann zum Beispiel passieren, wenn ein Mitarbeiter Geld, das ihm zur Aufbewahrung übergeben wurde, für eigene Zwecke verwendet.

 

·        Besonders schwere Unterschlagung: Ein besonders schwerer Fall der Unterschlagung liegt vor, wenn die Tat von erheblichem Gewicht ist, etwa wenn der Unterschlagungswert besonders hoch ist oder die Tat gewerbsmäßig begangen wird. Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn der Täter die Unterschlagung regelmäßig wiederholt und daraus eine dauerhafte Einnahmequelle generieren will.

Rechtliche Konsequenzen der Unteschlagung

Die rechtlichen Konsequenzen für Unterschlagung sind im Strafgesetzbuch klar definiert und können je nach Schwere der Tat erheblich sein:

1.     Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei einfacher Unterschlagung: Die einfache Unterschlagung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Das Gericht bemisst die Strafe nach den Umständen des Einzelfalls, wie dem Wert der unterschlagenen Sache und der persönlichen Situation des Täters.

2.     Strengere Strafen bei besonders schwerer Unterschlagung: Bei besonders schweren Fällen der Unterschlagung, etwa wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder der Wert der unterschlagenen Gegenstände besonders hoch ist, kann die Strafe auf eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren erhöht werden.

3.     Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis: Eine Verurteilung wegen Unterschlagung wird in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Dies kann schwerwiegende Folgen für die berufliche und private Zukunft des Verurteilten haben, insbesondere wenn eine Tätigkeit im vertrauensvollen Umgang mit Geld oder anderen Wertsachen angestrebt wird.

4.     Berücksichtigung der Schadenshöhe und Rückführung: Bei der Strafzumessung kann es eine Rolle spielen, ob der Täter den unterschlagenen Gegenstand zurückgegeben hat oder ob er sich bemüht hat, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Wiedergutmachung kann strafmildernd wirken, während ein besonders hoher Schaden das Strafmaß erhöhen kann.

 

5.     Verjährungsfrist: Die Verjährungsfrist für Unterschlagung beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre, abhängig von der Schwere der Tat. Innerhalb dieser Frist kann der Täter strafrechtlich verfolgt werden. Besonders schwere Fälle verjähren später.

Verteidigungsstrategie bei Vorwürfen der Unterschlagung

Eine gute Verteidigungsstrategie ist entscheidend, wenn Ihnen Unterschlagung vorgeworfen wird. Ein erfahrener Strafverteidiger wird folgende Schritte unternehmen, um Ihre Rechte zu schützen:

1.     Prüfung der Tatbestandsmerkmale: Zunächst muss überprüft werden, ob alle gesetzlichen Tatbestandsmerkmale der Unterschlagung erfüllt sind. Hierzu gehört die Feststellung, ob die Sache tatsächlich fremd ist und ob eine rechtswidrige Aneignung vorliegt. Oft kann es an der klaren Beweisführung fehlen, die nachweist, dass eine Unterschlagung tatsächlich stattgefunden hat.

2.     Überprüfung der Beweismittel: Eine gründliche Analyse der vorliegenden Beweismittel ist notwendig, um eventuelle Widersprüche oder Lücken in der Beweisführung aufzudecken. Es ist möglich, dass wichtige Beweise nicht ordnungsgemäß erhoben wurden oder dass es Unklarheiten bei der Feststellung der Aneignungsabsicht gibt.

3.     Darstellung mildernder Umstände: Die Darstellung mildernder Umstände, wie beispielsweise eine geringe kriminelle Energie oder die Tatsache, dass der Täter den Gegenstand zurückgegeben hat oder den Schaden wiedergutgemacht hat, kann eine Strafe erheblich mildern.

4.     Verhandlung über eine mögliche Einstellung des Verfahrens: In einigen Fällen kann durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden, insbesondere wenn der Tatbestand nicht eindeutig erfüllt ist oder wenn der Schaden gering ist und Wiedergutmachung geleistet wurde.

 

5.     Vermeidung einer Eintragung ins Führungszeugnis: Ein erfahrener Strafverteidiger wird alles daran setzen, die Auswirkungen einer möglichen Verurteilung auf das Führungszeugnis zu minimieren. In einigen Fällen ist es möglich, eine Strafe zur Bewährung auszusetzen oder eine Geldstrafe zu verhandeln, die nicht im Führungszeugnis erscheint.

Fazit: Lassen Sie sich rechtlich beraten

Unterschlagung ist ein ernstzunehmender Vorwurf, der zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen kann. Sollten Sie mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sein, ist es wichtig, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren, der Ihre Rechte wahrt und eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickelt. Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihnen eine kompetente und engagierte Verteidigung zu bieten. Kontaktieren Sie mich und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Verteidigung planen.

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