Strafverteidigung in München und Rosenheim

Betrug (Eingehungs-/
Erfüllungsbetrug

Der Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) umfasst verschiedene Formen und Ausprägungen, die alle das Ziel haben, durch Täuschung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen. Dabei unterscheidet man unter anderem zwischen dem sogenannten Eingehungsbetrug und dem Erfüllungsbetrug. Beide Arten des Betrugs haben spezifische rechtliche Hintergründe und Konsequenzen. Als erfahrener Anwalt und Strafverteidiger erläutere ich Ihnen die Unterschiede und helfe Ihnen, sich im Strafrecht zu orientieren und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Was bedeutet Betrug nach dem Strafgesetzbuch?

Der allgemeine Betrug nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine Straftat, bei der der Täter durch Täuschung über Tatsachen einen Irrtum bei einer anderen Person hervorruft, der zu einem Vermögensschaden führt. Dieser Schaden kann durch verschiedene Formen des Betrugs entstehen, wobei die Täuschung gezielt darauf abzielt, den eigenen Vermögensvorteil auf Kosten eines anderen zu sichern.

Eingehungsbetrug: Definition und Merkmale

Beim Eingehungsbetrug handelt es sich um eine spezielle Form des Betrugs, bei der die Täuschung bereits bei Abschluss eines Vertrages stattfindet. Der Täter gibt vor, bestimmte Verpflichtungen, die aus dem Vertrag hervorgehen, erfüllen zu können, obwohl er bereits von Anfang an weiß, dass er dazu nicht in der Lage oder nicht bereit ist. Der Getäuschte geht aufgrund dieser falschen Tatsachen in gutem Glauben auf den Vertrag ein und erleidet dadurch einen Vermögensschaden.

 

Beispiel eines Eingehungsbetrugs: Eine Person schließt einen Kaufvertrag über ein Auto ab und versichert dem Verkäufer, dass sie den Kaufpreis in voller Höhe zahlen kann. Tatsächlich weiß die Person jedoch, dass sie nicht über die finanziellen Mittel verfügt und auch keine Absicht hat, den Betrag zu begleichen. Der Verkäufer erleidet einen Vermögensschaden, wenn er das Auto übergibt und der Käufer nicht zahlt.

Erfüllungsbetrug: Definition und Merkmale

Der Erfüllungsbetrug unterscheidet sich vom Eingehungsbetrug darin, dass die Täuschung nicht beim Vertragsschluss, sondern bei der Erfüllung eines bereits geschlossenen Vertrags stattfindet. Der Täter erfüllt den Vertrag nicht so, wie es vereinbart wurde, und täuscht damit über die Erfüllungspflicht, um einen Vorteil zu erlangen oder einen Nachteil abzuwenden.

 

Beispiel eines Erfüllungsbetrugs: Ein Handwerker wird beauftragt, eine hochwertige Küche zu montieren, liefert jedoch minderwertige Materialien und verlangt den vollen Preis. Der Kunde erleidet einen Vermögensschaden, weil er für die minderwertige Leistung den Preis für eine hochwertige Küche bezahlt hat.

Rechtliche Konsequenzen von Eingehungs- und Erfüllungsbetrug

Sowohl der Eingehungs- als auch der Erfüllungsbetrug können schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Strafen richten sich nach dem allgemeinen Tatbestand des Betrugs und sind abhängig von der Höhe des verursachten Schadens, dem Umfang der Täuschung sowie weiteren Umständen wie Vorstrafen oder einer möglichen gewerbsmäßigen Begehung der Tat.

1.     Freiheitsstrafe und Geldstrafe: Betrug wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Bei besonders schweren Fällen, beispielsweise bei groß angelegtem Betrug oder gewerbsmäßiger Tatbegehung, können auch Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden.

2.     Besonders schwerer Fall des Betrugs: Liegen bestimmte Qualifikationsmerkmale vor, wie etwa das Handeln als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrugstaten verbunden hat, oder das Erreichen eines besonders hohen Vermögensschadens, spricht man von einem besonders schweren Fall des Betrugs (§ 263 Abs. 3 StGB). Hier sind höhere Strafen vorgesehen.

 

3.     Weitere strafrechtliche Konsequenzen: Neben der Hauptstrafe können auch Nebenstrafen wie ein Fahrverbot, die Einziehung von Tatmitteln oder die Eintragung in das Bundeszentralregister erfolgen. Bei Berufsgruppen wie Kaufleuten, Ärzten oder Rechtsanwälten kann es zusätzlich zu berufsrechtlichen Konsequenzen wie dem Entzug der Berufserlaubnis kommen.

Wie kann ein Strafverteidiger bei Betrugsvorwürfen helfen?

Als spezialisierter Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger biete ich Ihnen umfassende Unterstützung, wenn Ihnen Eingehungsbetrug oder Erfüllungsbetrug vorgeworfen wird. Die Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie hängt dabei stark von den Details des jeweiligen Falls ab. Eine gründliche Analyse der Beweislage sowie der Aussagen von Zeugen und Geschädigten ist entscheidend, um eventuelle Lücken in der Anklage aufzudecken oder Milderungsgründe zu finden.

 

Zudem gilt es zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Betrugstatbestandes überhaupt gegeben sind, etwa ob tatsächlich eine Täuschungshandlung vorliegt oder der behauptete Vermögensschaden entstanden ist. Oft können auch außergerichtliche Einigungen, etwa die Wiedergutmachung des Schadens, zu einer Einstellung des Verfahrens oder einer milderen Strafe führen.

Fazit: Lassen Sie sich rechtlich beraten

Eingehungs- und Erfüllungsbetrug sind schwere Vorwürfe, die weitreichende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren, der Ihre Rechte schützt und Ihnen dabei hilft, eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Kontaktieren Sie mich und lassen Sie uns gemeinsam die bestmögliche Verteidigung für Ihren Fall erarbeiten.

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